USB-Sticks:

Ein USB-Stick mit Ihrem Logo bedruckt transportiert nicht nur Ihre Daten, er ist gleichzeitig auch ein Werbemittel für Ihre Firma. Wo andere Werbemittel schnell in Vergessenheit geraten, verbleibt ein USB-Stick oftmals in ständigem Gebrauch des Kunden und wirbt noch eine lange Zeit für Ihren Namen.

Unsere USB-Sticks entsprechen dem gängigen Standard und basieren auf preisgekrönter Technologie, so dass Sie und Ihre Kunden sich auf leistungsfähige Begleiter in Beruf und Freizeit verlassen können. Da es sich bei Flash-Speichern um höchst preis- und verfügbarkeitssensible Produkte handelt, recherchieren wir für Sie die Verfügbarkeiten und eventuell passende Alternativen immer tagesaktuell. Bitte haben Sie Verständnis, dass dafür etwas Bearbeitungszeit nötig ist – wir halten diese immer so gering wie möglich. Fragen Sie bei uns an!

GEMA-Vergütung beim Handel mit Speicherkarten, USB-Sticks, Festplatten, Leermedien etc.:

Auch beim Handel mit Speichermedien wie beispielsweise Speicherkarten, USB-Sticks, Festplatten, Leermedien etc. sind nach dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom Händler gegebenenfalls Vergütungen an die Verwertungsgesellschaften wie die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) und die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) abzuführen.