GEMA:

Als professioneller Vervielfältiger müssen wir gegenüber der GEMA nachweisen, dass alle bei uns produzierten Datenträger ordnungsgemäß lizensiert sind. Dazu muss Ihre Produktion, egal ob GEMA-pflichtige Inhalte enthalten sind oder nicht, dort angemeldet werden. Wir stellen Ihnen das jeweils notwendige GEMA-Formular zur Verfügung (per Email, in Papierform oder auch weiter unten zum Download) und unterstützen Sie gern telefonisch oder im persönlichen Gespräch beim Ausfüllen der Dokumente. Dieser Service, wie auch die Weiterleitung Ihrer Unterlagen an die GEMA, ist bei uns (im Rahmen einer Produktion) kostenlos. Daraus eventuell anfallende Lizenzgebühren rechnet die GEMA direkt mit Ihnen – dem Auftraggeber – ab.

Dabei ist es wichtig zu wissen: Wenn Sie ihre Musik selbst komponiert und die Texte selbst geschrieben haben und nicht Mitglied der GEMA sind, dann müssen Sie auch nichts bezahlen.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland (Hauptsitz Berlin und München) die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die in ihr Mitglied sind. In diesem Bereich haben wir Ihnen die wichtigsten Lizenzanträge übersichtlich zum Download bereitgestellt.

Weitere wichtige Informationen sowie alle weiteren verfügbaren Lizenzanträge finden Sie auf der Website der GEMA.

Handelsübliche Audio- und Tonträger z.B. CDs  (VR-T-H 1)

Vervielfältigung von Werken des GEMA-Repertoires auf handelsüblichen Tonträgern (Schallplatten, Musikkassetten, Compact Discs, Minidiscs und Digital Compact Cassetten) und deren Verbreitung zum persönlichen Gebrauch.

Dieser Tarif gilt für:

• Vervielfältigung von Audio-Tonträgern, Mixed-Mode CD-ROM/DVD, Enhanced-CD – Download Lizenzantrag

Audioträger Sonderproduktion  (VR-T-H 2)

Vervielfältigung von Werken des GEMA-Repertoires auf Tonträgern zur Verbreitung zum persönlichen Gebrauch als Beigaben zu sonstigen Produkten oder zu Dienstleistungen, zur Promotion von Tonträgerveröffentlichungen und zum Vertrieb über besondere Vertriebswege.

Die Vergütungssätze gelten ausschließlich für Tonträger als Beigaben zu Zeitschriften oder zu sonstigen Produkten oder zu Dienstleistungen, für Tonträger zur Promotion von Tonträgerveröffentlichungen und für Tonträger, die zum Vertrieb über besondere Vertriebswege (andere Vertriebswege als der Tonträgerfachhandel) veröffentlicht werden. Die Vergütungssätze gelten für Schallplatten, Musikkassetten, Compact Discs, Minidiscs und Digital Compact Cassetten.

Dieser Tarif gilt für:

• Vervielfältigung von Audio-Tonträgern – Sonderproduktion – Download Lizenzantrag

Hörbuch mit und ohne Musik  (VR-T-H 6)

Vervielfältigung von Werken des GEMA-Repertoires auf Hörbuch- oder Hörspielträgern (Schallplatten, Musikkassetten, Compact Discs, Minidiscs, Digital Compact Cassetten, Audio-DVDs und Audio-Datenträger, MP3-Disc) und deren Verbreitung zum persönlichen Gebrauch. Die Vergütungssätze gelten ausschließlich für Hörbücher und Hörspiele, bei denen der gesprochene Text, unabhängig ob dramatisiert oder gelesen, im Mittelpunkt steht und die Musikwerke als stilistisches Mittel enthalten. Im Folgenden wird vereinfachend der Begriff „Hörbücher“ verwendet. Hörbücher können aus einem oder mehreren Trägern bestehen; sie werden immer als eine Gesamtheit behandelt (z. B. bei der Gesamtspieldauer). Ein Hörbuchset (Box) besteht aus mehreren Hörbüchern. Ausnahmen vom Anwendungsbereich ergeben sich beim Übersteigen eines 50%igen Musikanteils.

Dieser Tarif gilt für:

• Hörbuch mit Musik – Download Lizenzantrag
• Hörbuch ohne Musik – Download Lizenzantrag

Musikvideo auch Produkt-/Zeitschriftenbeilage  (VR-T-H 3/VR-T-H 5)

Die Vergütungssätze gelten grundsätzlich für die Vervielfältigung von Werken des GEMA-Repertoires als Musikvideo (Videoclip und Konzertvideo) und deren Verbreitung zum persönlichen Gebrauch. Bei Sonderprodukten gilt der Vergütungssatz VR-T-H 5, d.h. für Beigaben zu Zeitschriften, zu sonstigen Produkten, zu Dienstleistungen oder für Musikvideos zur Promotion von Musikvideo-Veröffentlichungen und für Musikvideos, die zum Vertrieb über besondere Vertriebswege (andere Vertriebswege als Fachhandel) veröffentlicht werden.

Dieser Tarif gilt für:

• Musikvideo oder Filmvideo – Download Lizenzantrag